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Kabinett schafft Voraussetzung für E10-Einführung
Die Bundesregierung schafft die Voraussetzung für die Einführung von Ottokraftstoff mit zehnprozentiger Ethanolbeimischung (E10) mit Beginn des kommenden Jahres.
Das Kabinett beschloss den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Verordnungsermächtigungen vor, um die Umsetzung einer EU Richtlinie von 2009 mit Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe sowie zur Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen zu gewährleisten.
Zur Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie soll in Deutschland die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) novelliert werden. Dies dient der vorgesehenen Einführung des Kraftstoffs E10 und soll der Mineralölwirtschaft die Erfüllung der Biokraftstoffquoten erleichtern.
Verlässliche Alternative
Gleichzeitig soll Fahrzeugen, die aus motortechnischen Gründen zur Nutzung von E10-Kraftstoffen ungeeignet sind, eine verlässliche Alternative geboten werden. Dazu enthält der Entwurf eine Ermächtigung zur verpflichtenden Einführung von Bestandschutzsorten mit geringerem Bioethanolanteil (E5). Schließlich sollen Unternehmen, die Treibstoffe in Verkehr bringen, zur Vorlage einer Reihe von Daten verpflichtet werden. Unterdessen begrüßte der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) den Beschluss zur E10-Zulassung.
Wichtiger Schritt zum Klimaschutz
"Das Bundeskabinett macht damit den Weg frei für weniger Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich", erklärte VDB-Präsident Claus Sauter. Die Einführung von E10 sei ein wichtiger Schritt zur Erfüllung der deutschen und europäischen Klimaschutzziele im Verkehrsbereich. Nachhaltig produzierte Biokraftstoffe wie Bioethanol und Biodiesel seien derzeit die einzigen in größerem Umfang verfügbaren, umweltfreundlichen Alternativen zu fossilem Öl. Sauter erinnerte daran, dass bereits vor zwei Jahren E10 in Deutschland habe angeboten werden sollen. Damals sei das Vorhaben jedoch gescheitert an Bedenken des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) hinsichtlich der hohen Anzahl von Fahrzeugen, die nicht für E10 freigegeben sind. Dieses Problem werde nunmehr gelöst, indem Tankstellen, die zukünftig E10 anbieten, außerdem auch E5-Benzin verkaufen müssten.
Problem der Verträglichkeit gelöst
Mit dieser Regelung ist nach Auffassung des VDB-Präsidenten sichergestellt, dass vor allem Altfahrzeuge ausländischer Hersteller weiterhin betankt werden können, die nicht für E10 freigegeben sind. Sauter: "Es ist gut, dass die Frage der Verträglichkeit von E10 für die Motoren nun geklärt ist." Die Autofahrer könnten sich künftig problemlos entscheiden, welchen Kraftstoff sie tanken wollten. Mit E10 komme jetzt endlich umweltfreundlicheres Benzin an die Zapfsäule, mit dem jeder Autofahrer seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten könne. Der VDB-Präsident verwies ferner auf die ab 2011 in Deutschland geltende Nachhaltigkeitsverordnung. Damit sei sichergestellt, dass für Bioethanol und Biodiesel aus deutscher Produktion keine wertvollen Ökosysteme wie Regenwälder zerstört würden. Außerdem garantiere die Verordnung, dass der CO2-Ausstoß beim Autofahren deutlich verringert werde.
Eingetragen am 22.07.2010
Wie die Verbraucher den Ölpreis beeinflussen
Eine von den zwei Gruppen umfasst neben Produzenten auch Verbraucher, die mit dem Rohstoff Öl arbeiten und die Preise nicht nur über den Börsenhandel absichern, sondern auch die Risiken und große Schwankungen des Preises vermeiden wollen. Diese Akteure oder auch Händler werden in der Fachsprache auch als Hedger bezeichnet. Diesbezüglich stammt die Bezeichnung aus dem Englisch und bedeutet in die deutsche Sprache übersetzt Sicherungsgeschäft. Hierzu gehören gleichwohl Ölgesellschaften und Ölhändler, welche den Markt mit Öl und weiteren Ölprodukten versorgen. Darüber hinaus beinhaltet diese Gruppe aber auch Speditionen und Fluggesellschaften, die eine festgesetzte Menge an dem Rohstoff benötigen und dieses gegen Preisschwankungen absichern möchten.
Die andere Gruppe besteht hingegen aus institutionellen und privaten Anlegern, die beispielsweise über Banken, Broker oder Fondsgesellschaften die Risiken übernehmen, welche die Hedger abgeben. In dieser Risikoübernahme sehen die Anleger eine profitable Anlagemöglichkeit. Dementsprechend verdient diese Gruppe an dem ständigen Auf und Ab der Ölpreise, sie ist jedoch an der Lieferung der Ware nicht interessant. Mitglieder dieser Gruppe, auch als Spekulanten bezeichnet, bilden eine Gegenposition zu den Hedgern.
Zusammenfassend lassen sich die ständigen Entwicklungen, aber auch die Motive hinter dem Handeln auf zwei unterschiedliche Bewegungen und Aktivitäten zurückführen.
Eingetragen am 22.06.2010
Biodiesel: Aktuelle Freigabenliste für Nutzfahrzeuge vorgelegt
In einer aktuellen Liste sind sämtliche Nutzfahrzeuge aufgeführt, die von ihren Herstellern die Freigabe für den Betrieb mit reinem Biodiesel (B100) bzw. mit einem Beimischungsanteil von 30 Prozent (B30) erhalten haben. Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (AGQM), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) haben die Liste auf Basis einer Befragung der Fahrzeughersteller erstellt. Sie ist auf der Homepage der UFOP und des VDB abrufbar. Dort finden sich auch wichtige Zusatzinformationen wie die konkreten Freigabebedingungen des jeweiligen Nutzfahrzeugherstellers zur praktischen Handhabung beim Einsatz von Biodiesel in den Fahrzeugen.
Die Broschüre mit der Liste und die Zusatzinformationen sind unter folgendem Link abrufbar und unter:www.biokraftstoffverband.de/downloads/1327/Fahrzeugfreigaben.pdf
Eingetragen am 25.05.2010
Neu: Energiesteuergesetz 2010
Berlin, 23.04.2010 - Unter dem Vorbehalt der nach EU-Recht jährlich erforderlichen Überkompensationsprüfung hat die EU-Kommission die Steuerbegünstigung für B100 und Pflanzenölkraftstoff für den Zeitraum 2010 bis 2012 genehmigt. Die jeweiligen Steuerbegünstigungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Die Hauptzollämter erstatten die Differenz an die Steuerschuldner entsprechend der Differenz der bisher erhobenen und nunmehr rückwirkend gültigen Steuerbegünstigung.
Eingetragen am 03.05.2010
Der Einsatz von Rapsöl als Kraftstoff
Stetig steigt die Nachfrage nach Rapsöl als Kraftstoffalternative zu Diesel bzw. Biodiesel. Gründe dafür sind sicherlich die stark steigenden Preise, sowie die begrenzten Mengen beim Biodiesel. Um Rapsöl problemlos als Kraftstoff einsetzen zu können, müssen einige Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, denn Rapsöl unterscheidet sich wesentlich von Diesel bzw. Biodiesel. So ist Rapsöl im Gegensatz zu Biodiesel und Diesel sehr zähflüssig, was gerade bei kalten Temperaturen zu Problemen führen kann. Zudem besitzt Rapsöl ein anderes Zünd- und Verbrennungsverhalten. Diese besonderen Eigenschaften erfordern die Anpassung des Motors an den Kraftstoff (z.B. die Kraftstoffvorwärmung). Auch dem Motorenöl muss wesentlich mehr Beachtung geschenkt werden, da in den bisher gefahrenen Tests, immer eine Schmieröleindickung eintrat (Eintrag von Rapsöl in das Motorenschmieröl). Die Wechselintervalle sind daher, wie beim Biodiesel, zu halbieren. Um die Qualität des Schmieröls zu untersuchen, empfehlen wir den Einsatz eines Öltestgerätes. Dieses vergleicht das Neuöl mit dem Motorenöl im Motor und zeigt den Grad der Verschmutzung in Prozent an. Somit lässt sich der richtige Zeitpunkt für den Ölwechsel bestimmen. Sollten wir Ihr Interesse an einem Öltestgerät geweckt haben, fragen Sie uns bitte an. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.
Eingetragen am 20.04.2010